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Verkaufs- und Lieferbedingungen |
Alle
unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen
des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für
uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für die weitere
Geschäftsverbindung.
VertragsabschlußUnsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.UrheberrechtAn Programmen (Software), Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Alle diese Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich herauszugeben, wenn es nicht zum Vertragsabschluß kommt oder der Vertrag rückgängig gemacht wird.Das Nutzungsrecht an Programmen (Software) wird auch nach vollständiger Bezahlung gemäß §32 Urhebergesetz lediglich derart eingeschränkt übertragen, daß dem Besteller die ausschließliche eigene Verwendung gestattet wird, er aber die Programme ansonsten geheim halten muß, sie keinem Dritten zugänglich machen, sie nicht veräußern oder sonst verbreiten darf. PreiseDie Preise gelten bei Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung.Lieferfristen/ UnmöglichkeitLiefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir sind bemüht, verbindlich vereinbarte Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - , auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängern sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferzeiten um eine angemessene Zeit.Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Besteller zurücktreten. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. In anderen Fällen ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn wir die vereinbarte Lieferfrist um mehr als drei Wochen überschreiten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs oder sonstige Schadenersatzansprüche können aus der Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist nicht hergeleitet werden, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. GefahrübergangDie Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung das Werk des Lieferers verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.Zahlungsbedingungen, VerzugszinsenUnsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer in DM ab Stelzenberg, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware rein netto.Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so hat er die jeweils banküblichen Zinsen als Verzugszinsen zu zahlen, mindestens jedoch 1% pro Monat vom Datum der Fälligkeit an. Gesetzliche VorschriftenSoweit die Verwendung unserer Produkte gesetzlichen Vorschriften unterworfen ist, obliegt dem Besteller die Prüfung und Beachtung aller damit zusammenhängenden Fragen. Die Verwendung unserer Erzeugnisse erfolgt in Eigenverantwortung des Bestellers. Die Prüfung des mit unseren Produkten hergestellten Fertigprodukts in rechtlicher und technischer Hinsicht obliegt dem Besteller.EigentumsvorbehaltAlle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns unter Ausschluß des Eigentumserwerbs §950 BGB. Bei der Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert des Fertigfabrikats zu. Bei Weiterveräußerung der so verarbeiteten Ware tritt der Besteller bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises ab. Im Falle des Konkurses haben wir bezüglich der uns abgetretenen Forderungen aus Weiterveräußerungen ein Aussonderungsrecht. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Haftung für MängelFür Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer wie folgt:a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von sechs Monaten vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muß dem Lieferer unverzüglich schriftlich gemeldet werden. b) Wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist zur Nachbesserung verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Minderung der von ihm zu zahlenden Vergütung verlangen. Das gleich gilt bei wiederholt erfolgter Nachbesserung. c) Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen in sechs Monaten vom Zeitpunkt der Rüge an. Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so können Lieferer und Besteller eine Verlängerung dieser Verjährungsfrist schriftlich vereinbaren.
f) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. VertragsanpassungSoweit unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziff. 4. die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepaßt, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit auch eine Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.SchadenersatzansprücheSchadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Lieferers selbst und seiner leitenden Angestellten sowie im Falle zugesicherter Eigenschaften. Dasselbe gilt zugunsten des Bestellers.Aufrechnungsverbot und Ausschluß des ZurückbehaltungsrechtesMängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung würde durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.Das Recht auf Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes wegen evtl. Gegenansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind aber gestattet, wenn Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Stelzenberg. Gerichtsstand ist Kaiserslautern. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.TeilnichtigkeitSollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Geltung des Vertrages oder der Verkaufs- und Lieferbedingungen und die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine im Wege der Auslegung unter Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zu ermittelnde Regelung. |
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